Gemäß §43 Sozialgesetzbuch VIII arbeite ich als selbstständige, zertifizierte Kindertagespflegeperson mit der Pflegeerlaubnis der Stadt Solingen und betreue Kinder im Rahmen der öffentlich finanzierten Kindertagespflege (ÖFit).
Wenn Sie sich für die Betreuung in meiner Kindertagespflege entschieden haben, bildet der Betreuungsvertrag, die rechtliche Grundlage für das gemeinsame Betreuungsverhältnis. Zeitgleich wird beim Stadtdienst Jugend in Solingen die öffentlich finanzierte Kindertagespflege (Öfit) beantragt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Höhe der Elternbeiträge wird durch die Kommune festgelegt und ist individuell verschieden. Grundlage für die Berechnung bildet die Elternbeitragsatzung. Gestaffelt je nach jährlichem Einkommen und vereinbarten Betreuungszeiten wird ein Elternbeitrag an die Stadt entrichtet. Weitere Informationen finden Sie hier oder gerne auf Nachfrage bei mir.
Zusätzlich erhebe ich für die Verpflegung eine monatliche Pauschale in Höhe von aktuell 65,- EUR, welche direkt an mich zu überweisen ist.
Während der Betreuungszeit sind alle Kinder, welche über die öffentlich finanzierte Kindertagespflege (Öfit) bei der Stadt gemeldet sind, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt (auf Grundlage von §2 Abs. 1 Nr. 8A SGB VII).
Personen- und Sachschäden, die am Tageskind entstehen oder das Tageskind Dritten zufügt sind während der Betreuungszeit durch eine erweiterte private Haftpflichtversicherung der Tagesmutter abgedeckt.